Freispruch für Republik-Reporter

25.04.2023

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Zürich, 25. April 2023

Medienmitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Freispruch für Republik-Reporter

​Das Bezirks­gericht Zürich hat am Dienstag­nachmittag einen Reporter der Republik, Elia Blülle, in allen Punkten freigesprochen. Anzeige erstattet hatte ein ETH-Professor, über den der Journalist vor rund zwei Jahren kritisch berichtet hatte – allerdings, ohne dessen Namen zu nennen.

Dem Journalisten der Republik war vorgeworfen worden, er habe gegen das Gesetz über unlauteren Wettbewerb verstossen und üble Nachrede begangen, als er im April 2021 kritisch über einen ETH-Professor geschrieben hatte. Ausserdem war ihm vorgeworfen worden, Inhalte aus angeblich geheimen Dokumenten veröffentlicht zu haben und damit gegen den sogenannten «Maulkorb»-Artikel verstossen zu haben.

Das Bezirks­gericht wies zudem die Zivil­klage des ETH-Professors ab und sprach für den Reporter eine Entschädigung in der Höhe von 13’000 Franken.

Die Republik begrüsst das Urteil des Bezirks­gerichts. Co-Chefredaktorin Bettina Hamilton-Irvine spricht von einem «Sieg für die Presse­freiheit»: «Es ist unsere Aufgabe als vierte Gewalt, Macht kritisch zu hinter­fragen und auch dort zu recherchieren, wo sonst niemand hinschaut. Und es ist richtig und wichtig, dass wir unsere Arbeit tun können, ohne dafür bestraft zu werden.»

Der Einzel­richter sagte am Dienstag, man könne dem Reporter nicht den Vorwurf machen, er habe selektiv über den Professor berichtet. Zum «Maulkorb»-Artikel hielt der Richter fest: Selbst wenn es einen Geheimhaltungs­beschluss für die entsprechenden Dokumente gegeben hätte, hätte sich Reporter Blülle im Sinne der Presse­freiheit auf Rechtfertigungs­gründe stützen können und keine Verurteilung in Kauf nehmen müssen.

Die Bericht­erstattung der Republik finden Sie hier. (https://republik.ch/2023/04/25/freispruch-fuer-republik-reporter)


Kontakt für Rückfragen: Elia Blülle, Tel. +41 78 794 68 77, E-Mail: elia.bluelle@republik.ch